wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2018, 508

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2018, Seite: 508

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2018, 508:

Amtsgericht Leipzig, Urteil vom24.05.2018
- 168 C 5604/17 -

Unzulässige Umlage von Haus­reinigungs­kosten als Betriebskosten bei Pflicht des Mieters zur Reinigung

Die Umlage von Haus­reinigungs­kosten als Betriebskosten ist unzulässig, wenn nach dem Mietvertrag bzw. der Hausordnung die Mieter zur Reinigung verpflichtet sind. Verletzt der Mieter die Reinigungspflicht, kann der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragen und die dadurch entstandenen Kosten im Wege des Schadensersatzes geltend machen. Dies hat das Amtsgericht Leipzig entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle WuM 2018, 508 wird teils auch als „WuM 18, 508“, „WuM 2018, S. 508“ oder „WuM 18, S. 508“ zitiert.