Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2018, 182
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2018, Seite: 182
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2018, 182:
Amtsgericht Köln, Urteil vom04.01.2017
- 203 C 319/16 -
Wohnungsmieter nicht zum Abschließen der Haustür von innen verpflichtet
Ein Wohnungsmieter kann mietvertraglich nicht verpflichtet sein, die Haustür von innen abzuschließen. Denn eine verschlossene Haustür stellt im Brand- oder sonstigen Notfall ein gefährliches Hindernis dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Waren (Müritz), Urteil vom12.10.2017
- 106 C 1139/15 -
Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Austausch der Schließanlage aufgrund zu langen Abwartens nach Schlüsselverlust
Wartet der Vermieter mit dem Austausch der Schließanlage nach einem Schlüsselverlust zu lange ab, verliert er seinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Austausch der Schließanlage aufgrund von Sicherheitsbedenken. Denn in diesem Fall ist es wenig glaubwürdig, dass der Austausch aufgrund des mit dem Schlüsselverlust begründeten Sicherheitsrisikos erfolgte. Dies hat das Amtsgericht Waren (Müritz) entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Münster, Urteil vom21.11.2017
- 7 C 4009/15 -
Mietminderung von 10 % bei Austreten von braunem Wasser und fehlender Kaltwasserregulierung
Tritt aus mehreren Verbrauchsstellen braunes Wasser aus und kann in einem Bad das Kaltwasser nicht reguliert werden, so kann dies eine Mietminderung von 10 % der Bruttomiete rechtfertigen. Denn darin liegt eine erhebliche Nutzungsbeeinträchtigung. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2018, 182 wird teils auch als „WuM 18, 182“, „WuM 2018, S. 182“ oder „WuM 18, S. 182“ zitiert.