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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2017, 587

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 587

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 587:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom22.08.2017
- VIII ZR 226/16 -

BGH: Kinderlärm aus Nachbarwohnung muss nicht in jeglicher Form, Dauer und Intensität von Mitmietern hingenommen werden

Zwar ist üblicher Kinderlärm aus einer Nachbarwohnung von Mitmietern als sozialüblich hinzunehmen. Dies bedeutet aber nicht, dass Kinderlärm in jeglicher Form, Dauer und Intensität geduldet werden muss. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2017, 587 wird teils auch als „WuM 17, 587“, „WuM 2017, S. 587“ oder „WuM 17, S. 587“ zitiert.