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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2010, 447

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2010, Seite: 447

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2010, 447:

Amtsgericht Münster, Urteil vom29.01.2008
- 28 C 3053/07 -

Mieter darf Fliesen nicht durchbohren: Bohren ist nur im Fugenbereich von Wandfliesen erlaubt

Wenn Mieter Badaccessoires, wie z.B. einen Spiegel oder eine Lampe anbringen wollen, dann dürfen sie nicht die Wandfliesen im Badezimmer durchbohren. Das Bohren von Dübellöchern ist nur im Fugenbereich erlaubt. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Münster hervor. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hannover, Urteil vom26.01.2007
- 437 C 15376/06 -

Kippriegel am Fenster nicht von Klein­reparatur­klausel umfasst

Der Mieter einer Wohnung ist nicht verpflichtet gemäß einer Klein­reparatur­klausel die Kosten der Reparatur des Kippriegels eines Fensters zu übernehmen. Denn ein Fenster wird nicht von einer solchen Klausel erfasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2010, 447 wird teils auch als „WuM 10, 447“, „WuM 2010, S. 447“ oder „WuM 10, S. 447“ zitiert.