Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2005, 250
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2005, Seite: 250
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2005, 250:
Bundesgerichtshof, Urteil vom16.02.2005
- VIII ZR 6/04 -
BGH: Zur Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Wer Mietrückstände vollständig innerhalb der gesetzlichen 2-Monatsfrist ausgleicht, kann eine fristlose Kündigung des Vermieters unwirksam machen. Dies gilt jedoch nicht für eine ordentliche Kündigung, die der Vermieter wegen einer "schuldhaften Pflichtverletzung" ausgesprochen hat. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 2005, 250 wird teils auch als „WuM 05, 250“, „WuM 2005, S. 250“ oder „WuM 05, S. 250“ zitiert.