Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2003, 318
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2003, Seite: 318
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2003, 318:
Landgericht Hamburg, Urteil vom13.06.2002
- 333 S 79/01 -
Haftung des Mieters für Wasserschäden aufgrund schadhaften Waschmaschinenanschluss
Platzt ein Waschmaschinenanschluss aufgrund seines seit langem bestehenden schadhaften Zustands, so haftet der Mieter für die Wasserschäden. Der Vermieter muss sich aber ein Mitverschulden zurechnen lassen, wenn ein von ihm beauftragter Klempner den schadhaften Zustand nicht erkennt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2003, 318 wird teils auch als „WuM 03, 318“, „WuM 2003, S. 318“ oder „WuM 03, S. 318“ zitiert.