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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 1988, 108

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1988, Seite: 108

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1988, 108:

Landgericht Berlin, Urteil vom04.06.1984
- 61 S 204/83 -

Zugluft verursachende abgetretene Türschwelle unter der Balkontür stellt einen Mietmangel dar

Die Kosten für eine Ausbesserung von Türschwellen innerhalb der Wohnung kann sich ein Mieter von seinem Vermieter nicht erstatten lassen, da diese keinen Mietmangel darstellen. Ausschlaggebend für einen Mietmangel ist, dass durch auftretende Zugluft der Gebrauch der Mietsache eingeschränkt wird. Dies kann jedoch nur dann der Fall sein, wenn die betreffende Tür ins Freie führt. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom30.01.1987
- 221 C 294/86 -

Ablösender Teppichboden stellt Mietmangel dar

Löst sich der Teppichboden vom Boden ab, stellt dies einen Mietmangel dar, der zur Mietminderung berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr

Landgericht Kassel, Urteil vom30.07.1987
- 1 S 274/84 -

Zugluft im Haus und Wassereintritt aufgrund mangelhafter Dichtung rechtfertigen Mietminderung von 20 %

Kommt es aufgrund der defekten Dichtung an Türen und Fenstern eines vermieteten Hauses zu Zugluft und Wassereintritt, ist der Mieter berechtigt seine Miete um 20 % zu mindern. Dies hat das Landgericht Kassel entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 1988, 108 wird teils auch als „WuM 88, 108“, „WuM 1988, S. 108“ oder „WuM 88, S. 108“ zitiert.