wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 1985, 287

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1985, Seite: 287

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1985, 287:

Amtsgericht Köln, Beschluss vom01.04.1985
- 207 C 489/84 -

Unterlassungs­anspruch: Mieter dürfen keine Textilien aus dem Wohnungsfenster ausschütteln

Schütteln Mieter über einen wohnenden Nachbarn ihre Textilien aus dem Fenster aus und dringt daher Schmutz in die Wohnung, stellt dies eine Besitzstörung dar. Die Betroffenen können daher auf Unterlassung klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle WuM 1985, 287 wird teils auch als „WuM 85, 287“, „WuM 1985, S. 287“ oder „WuM 85, S. 287“ zitiert.