Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2017, 311
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2017, Seite: 311
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2017, 311:
Bundesgerichtshof, Urteil vom22.11.2016
- VI ZR 533/15 -
BGH: Ordnungsgemäßer Überholvorgang eines Fahrzeugführers begründet keine Verantwortung für Sturz eines ebenfalls überholenden Motorradfahrers
Überholt ein Fahrzeugführer ein anderes Fahrzeug ordnungsgemäß, so ist er nicht dafür verantwortlich, dass ein ebenfalls überholender Motorradfahrer ins Schlingern kommt und stürzt. Die Betriebsgefahr des überholenden bzw. überholten Fahrzeugs ist in diesem Fall nicht ursächlich für den Unfall. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2017, 311 wird teils auch als „VersR 17, 311“, „VersR 2017, S. 311“ oder „VersR 17, S. 311“ zitiert.