Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2016, 260
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2016, Seite: 260
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2016, 260:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.11.2015
- VI ZR 476/14 -
BGH: Bei einfachem Verstoß gegen Aufklärungspflicht über Dringlichkeit einer ärztlichen Maßnahme muss Geschädigter Kausalität zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden nachweisen
Klärt ein Arzt seinen Patienten nicht über die Dringlichkeit einer ärztlichen Maßnahme auf und kommt es nachfolgend zu einem Gesundheitsschaden, so hat der Patient nachzuweisen, dass der Gesundheitsschaden auf dem einfachen Behandlungsfehler beruht. Die Aufklärungspflichtverletzung stellt keinen Befunderhebungsfehler dar, so dass eine Beweislastumkehr aus diesem Grund nicht in Betracht kommt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2016, 260 wird teils auch als „VersR 16, 260“, „VersR 2016, S. 260“ oder „VersR 16, S. 260“ zitiert.