Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2008, 1211
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2008, Seite: 1211
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2008, 1211:
Amtsgericht München, Urteil vom08.11.2007
- 223 C 17445/07 -
Kein Schadensersatz aus Reisegepäckversicherung für verloren gegangenen Koffer nach verspäteter Verlustmeldung
Wer den Verlust eines Gepäckstücks nicht umgehend dem Flugunternehmen mitteilt, dem kann eine Reisegepäckversicherung den Ersatz des Schadens verweigern. Unter Unverzüglichkeit ist dabei eine Meldung noch am selben Tag und am besten persönlich an der dafür zuständigen Stelle des Flugunternehmens zu verstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2008, 1211 wird teils auch als „VersR 08, 1211“, „VersR 2008, S. 1211“ oder „VersR 08, S. 1211“ zitiert.