Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 1997, 351
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1997, Seite: 351
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1997, 351:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.12.1996
- IV ZR 321/95 -
Unfallschäden wegen Ausweichen vor einem Hasen: Kein Anspruch auf Versicherungsleistungen unter Gesichtspunkt des Rettungskostenersatzes
Erleidet ein Fahrzeug ein Totalschaden, weil der Fahrer einem Hasen ausweichen wollte, besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen unter dem Gesichtspunkt des Rettungskostenersatzes. Denn das Ausweichen vor einem Hasen ist nicht geboten im Sinne des § 83 Abs. 1 Satz 1 VVG. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 1997, 351 wird teils auch als „VersR 97, 351“, „VersR 1997, S. 351“ oder „VersR 97, S. 351“ zitiert.