Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 1991, 794
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1991, Seite: 794
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1991, 794:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom15.01.1990
- 5 Ss (OWi) 475/89 - (OWi) 197/89 I -
OLG Düsseldorf: Störung der Nachtruhe nach 22 Uhr durch lautes Feiern rechtfertigt Verhängung einer Geldbuße
Wer die Nachtruhe nach 22 Uhr durch lautes Feiern stört, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Gegen die betroffene Person kann daher eine Geldbuße verhängt werden. Ein Recht darauf, einmal im Monat die Nachtruhe nicht beachten zu dürfen, gibt es nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 1991, 794 wird teils auch als „VersR 91, 794“, „VersR 1991, S. 794“ oder „VersR 91, S. 794“ zitiert.