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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: VRS 2015, 216

Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 2015, Seite: 216

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VRS 2015, 216:

Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom16.04.2015
- 11 ZB 15.171 -

Ohne Hinweis des Fahrzeughalters ist Behörde nicht zur Internetrecherche vor Anordnung einer Fahrtenbuchauflage verpflichtet

Behörden sind grundsätzlich nicht verpflichtet vor Anordnung einer Fahrtenbuchauflage eine Internetrecherche zwecks Identifizierung des Fahrers vorzunehmen, wenn der Fahrzeughalter eine Mitwirkung verweigert und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen. Eine Internetrecherche stellt regelmäßig keine angemessene und zumutbare Maßnahme zur Sach­verhalts­aufklärung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungs­gerichts­hofs München hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle VRS 2015, 216 wird teils auch als „VRS 2015, S. 216“ zitiert.