wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 11.07.2012
4 K 1621/10 -

Großherzoglich Badisches Straßenrecht von 1868 entscheidend für Erschließungsbeitragspflicht

Straßengesetz entscheidet über tatsächliches Bestehen der 1869 angelegten Straße

Anlieger müssen für die endgültige Herstellung (Feinbelag, Gehweg, Entwässerung etc.) einer dem Grunde nach schon 1869 angelegten Straße nur dann keinen Erschließungsbeitrag mehr zahlen, wenn diese aufgrund eines Ortsstraßen- und Bebauungsplanes nach dem alten Badischen Ortsstraßengesetz vom 20.2.1868 „als Ortsstraße zum Anbau bestimmt“ und bis 1961 vollständig plangemäß hergestellt war. Das entschied das Verwaltungsgericht Freiburg. Das Urteil stützt sich auf die Würdigung historischer Indizien und nicht zuletzt auf eine gründliche Archivrecherche zur historischen Rechtslage.

Nach dem Kommunalabgabengesetz dürfe für eine bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes im Jahre 1961 schon „vorhandene“ Straße kein Erschließungsbeitrag von den Anliegern mehr verlangt werden. Ob die schon 1869 angelegte Straße im Sinne dieses Gesetzes „vorhanden“ sei, richte sich entgegen der Ansicht des Klägers allerdings nicht allein nach der „tatsächlichen Existenz“ der Straße. Vielmehr komme es zusätzlich darauf an, dass sie nach dem einschlägigen Landesrecht auch „zu Recht“ vorhanden sei. Das aber sei sie nur, wenn sie als eine „zum Anbau bestimmte Ortsstraße“ auf der Grundlage eines Ortsstraßen-, Straßen- oder Baufluchten- oder Bebauungsplans plangemäß hergestellt worden sei, wie dies das „Badische Ortsstraßengesetz vom 20.2.1868“ vorgeschrieben habe. Für die Existenz einer solchen planungsrechtlichen Grundlage trage der Kläger die Beweislast. Sei ein solcher Plan nicht mehr aufzufinden, so könne sich dessen Existenz auch aus hinreichend verlässlichen Indizien ergeben.

Bei der Würdigung der Indizien sei allerdings zu berücksichtigen, dass im ehemaligen Großherzogtum Baden rechtlich gebundener Straßenbau nicht nur nach dem Ortsstraßengesetz sondern auch nach dem daneben gültigen (allgemeinen) Straßengesetz (vom 14.1.1868) stattgefunden habe. Nach diesem allgemeinen Straßengesetz geplante und erstellte Straßen aber seien keine gezielt zum Anbau mit Wohnbebauung bestimmte Ortsstraßen, sondern allein der allgemeinen Verkehrsverbindung dienende Zufahrtsstraßen gewesen.

Eine spätere oder sogar nur sehr viel spätere allenfalls sporadische Bebauung mit wenigen Wohnhäusern entlang einer Straße deute darauf hin, dass es zum maßgeblichen Zeitpunkt ihrer Errichtung kein wirkliches Bedürfnis für die Errichtung von Wohnbebauung an dieser Straße gegeben habe und es sich somit nicht um eine zum Anbau bestimmte Ortsstraße sondern allenfalls um eine allgemeine Zufahrtsstraße handle. Nach allem sei es unerheblich, ob die Straße in den 1930-er Jahren bereits einen Teerbelag gehabt und nach dem allgemeinen Eindruck in den vergangenen Jahrzehnten auf die Anlieger wie eine Anbaustraße gewirkt habe. Denn entscheidend für ihre Qualifizierung als Ortsstraße seien die planungsrechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt ihrer erstmaligen Errichtung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Straßenrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13930 Dokument-Nr. 13930

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13930

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?