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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 06.02.2023
- 12 K 52/22 -
Exmatrikulation wegen Chat-Austausches während Online-Klausur
VG hat weist die dagegen gerichtete Klage ab
Wer sich mit zahlreichen anderen Prüflingen über eine Messenger-Chat-Gruppe während der gesamten Bearbeitungszeit einer Online-Prüfung intensiv austauscht, kann dafür wegen schwerwiegender Täuschung exmatrikuliert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Klägerin war Studentin im Bachelorstudiengang "Öffentliche Verwaltung" und schrieb im Juli 2021 eine dreistündige
VG: Wertung nicht zu beanstanden
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die dagegen gerichtete Klage abgewiesen. Die Prüfungsordnung sehe die
Tatsächlicher Vorteil durch Chat-Austausch irrelevant
Es komme nicht darauf an, ob die Stellungnahmen und Antworten tatsächlich als Hilfe für die Klausurbearbeitung geeignet und ob sie inhaltlich zutreffend seien. Irrelevant sei auch, ob die Chat-Gruppe ursprünglich von der Hochschule eingerichtet worden sei, denn die Prüflinge seien selbst verantwortlich dafür, dass sie die Prüfung ohne unerlaubte Hilfe ablegten. Nachdem es bei Online-Prüfungen zu einer Vielzahl von Täuschungen komme, habe die Hochschule bei der Wahl der Sanktion auch die allgemein abschreckende Wirkung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32754
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