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Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2008
- 5 Sa 45/07 -
Entgelt von Praktikanten: Landesarbeitsgericht entscheidet zur Höhe der Vergütung
Praktikantin arbeitete wie eine Arbeitnehmerin
Wenn Praktikanten als reguläre Arbeitskraft eingesetzt werden, haben sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stellte ein Unternehmen (Beklagte) eine
"… Der
Praktikantin arbeitete wie eine normale Arbeitskraft
Das Unternehmen stellte die Möglichkeit in Aussicht, nach Absolvieren des Praktikums in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. Dieses Angebot wollte die
Das Arbeitsgericht Stuttgart gab der
Richter: Vereinbarte Vergütung ist lohnwucherisch
Die Richter des Landesarbeitsgerichts führten aus, dass die Klägerin entgegen der Bezeichnung in der schriftlichen Vertragsurkunde nicht als
Das beklagte Unternehmen wurde verurteilt, 8.455,65 EUR brutto nebst zwischenzeitlich angefallener Zinsen an die Klägerin nachzuzahlen.
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Steht der Ausbildungszweck in einem sechsmonatigen so genannten Praktikantenverhältnis nicht im Vordergrund, das heißt überwiegt der Ausbildungszweck nicht deutlich die für den Betrieb erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse, ist eine Vergütung von 375,00 EUR monatlich sittenwidrig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2008
Quelle: ra-online
- Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 22.03.2007
[Aktenzeichen: 35 Ca 9620/06]
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Dokument-Nr. 5926
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