wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 2. Mai 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: UPR 1997, 379

Zeitschrift: Umwelt- und Planungsrecht (UPR),
Jahrgang: 1997, Seite: 379

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
UPR 1997, 379:

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom26.11.1996
- 2 R 20/95 -

Über 2 m hoher und 3 m langer bzw. breiter Brennholzstapel eines Grund­stücks­eigen­tümers muss Abstandsfläche einhalten

Der Brennholzstapel eines Grund­stücks­eigen­tümers stellt eine gemäß § 14 der Bau­nutzungs­verordnung zulässige Nebenanlage dar. Der Brennholzstapel muss aber zum nachbarlichen Grundstück eine Abstandsfläche einhalten, wenn er über 2 m hoch und über 3 m lang bzw. breit ist. Denn in diesem Fall geht von ihm eine gebäudegleiche Wirkung aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Ober­verwaltungs­gerichts Saarbrücken hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle UPR 1997, 379 wird teils auch als „UPR 97, 379“, „UPR 1997, S. 379“ oder „UPR 97, S. 379“ zitiert.