Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: UPR 1997, 379
Zeitschrift: Umwelt- und Planungsrecht (UPR),
Jahrgang: 1997, Seite: 379
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
UPR 1997, 379:
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom26.11.1996
- 2 R 20/95 -
Über 2 m hoher und 3 m langer bzw. breiter Brennholzstapel eines Grundstückseigentümers muss Abstandsfläche einhalten
Der Brennholzstapel eines Grundstückseigentümers stellt eine gemäß § 14 der Baunutzungsverordnung zulässige Nebenanlage dar. Der Brennholzstapel muss aber zum nachbarlichen Grundstück eine Abstandsfläche einhalten, wenn er über 2 m hoch und über 3 m lang bzw. breit ist. Denn in diesem Fall geht von ihm eine gebäudegleiche Wirkung aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarbrücken hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle UPR 1997, 379 wird teils auch als „UPR 97, 379“, „UPR 1997, S. 379“ oder „UPR 97, S. 379“ zitiert.