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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: StV 2016, 289

Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV),
Jahrgang: 2016, Seite: 289

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
StV 2016, 289:

Bundesgerichtshof, Urteil vom09.04.2015
- 4 StR 401/14 -

BGH: Blut­alkohol­konzentration von über 1,1 Promille spricht allein nicht für vorsätzliche Trunkenheitsfahrt

Allein eine die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit übersteigende Blut­alkohol­konzentration von 1,1 Promille lässt nicht den Schluss einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt zu. Eine solche Blut­alkohol­konzentration stellt aber ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen vorsätzlichen Handelns dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle StV 2016, 289 wird teils auch als „StV 16, 289“, „StV 2016, S. 289“ oder „StV 16, S. 289“ zitiert.