Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.04.2015
- 4 StR 401/14 -
BGH: Blutalkoholkonzentration von über 1,1 Promille spricht allein nicht für vorsätzliche Trunkenheitsfahrt
Blutalkoholkonzentration stellt gewichtiges Indiz für das Vorliegen vorsätzlichen Handelns dar
Allein eine die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit übersteigende Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille lässt nicht den Schluss einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt zu. Eine solche Blutalkoholkonzentration stellt aber ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen vorsätzlichen Handelns dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Angeklagter vom Landgericht Berlin im Mai 2014 unter anderem wegen vorsätzlicher
Unzureichende Feststellungen zum bedingten Vorsatz
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Angeklagten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Die Feststellungen des Landgerichts zum bedingten
Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt bei Kenntnis von Fahruntüchtigkeit
Eine Bestrafung wegen vorsätzlicher
Blutalkoholkonzentration stellt gewichtiges Indiz für das Vorliegen vorsätzlichen Handelns dar
Obwohl es keine naturwissenschaftlichen oder medizinischen Erkenntnisse dazu gebe, dass derjenige, der eine Alkoholmenge trinkt, die zu einer die Grenze der absoluten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Berlin, Urteil vom 13.05.2014
Jahrgang: 2015, Seite: 1834 NJW 2015, 1834 | Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)
Jahrgang: 2015, Seite: 464 NStZ 2015, 464 | Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR)
Jahrgang: 2015, Seite: 244 NStZ-RR 2015, 244 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2015, Seite: 400 NZV 2015, 400 | Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV)
Jahrgang: 2016, Seite: 289 StV 2016, 289 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 351 zfs 2015, 351
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24069
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24069
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.