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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.01.2021
- MR 4/21 -
Corona-Lockdown: Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin
OVG äußert Bedenken bei Härtefällen
Das Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht hat einen Antrag abgelehnt, die in der Corona-Bekämpfungsverordnung (Corona-BekämpfVO) enthaltenen Kontaktbeschränkungen vorläufig außer Vollzug zu setzen.
Das OVG hat seine Entscheidung darauf gestützt, dass offen sei, ob die angegriffene Regelung des § 2 Abs. 4 Corona-BekämpfVO – wonach Personen eines gemeinsamen Haushalts mit nur einer weiteren Person im öffentlichen und privaten Raum Kontakt haben dürfen – einer rechtlichen Überprüfung im Hauptsacheverfahren standhalten würde. Sie bedürfe hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit weiterer Prüfung. Der Senat verweist dabei auf die zu berücksichtigenden psychologischen Folgen der
Keine teilweise Aufhebung der Kontaktbeschränkungen möglich
Daher sei eine Folgenabwägung vorzunehmen. Es sei dem Senat jedoch durch das Verfahrensrecht verwehrt, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2021
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29866
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