Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2019, 478
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2019, Seite: 478
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2019, 478:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom03.04.2019
- StB 5/19 -
BGH: Beschwerde gegen noch nicht vollstreckten Haftbefehl kann nicht allein auf verweigerter Akteneinsicht gestützt werden
Eine Beschwerde gegen einen noch nicht vollstreckten Haftbefehl kann nicht allein darauf gestützt werden, dass dem Verteidiger die Akteneinsicht verweigert wurde. Die Entscheidung über die Beschwerde muss auch nicht solange zurückgestellt werden, bis eine Akteneinsicht ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks möglich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2019, 478 wird teils auch als „NStZ 19, 478“, „NStZ 2019, S. 478“ oder „NStZ 19, S. 478“ zitiert.