wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NStZ 2018, 610

Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2018, Seite: 610

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2018, 610:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom06.03.2018
- 3 StR 559/17 -

BGH: Bezeichnung der Erklärung eines Angeklagten als "Quatsch" durch Schöffen kann dessen Ablehnung als befangen rechtfertigen

Bezeichnet ein Schöffe eine am ersten Verhandlungstag vorgetragene Erklärung des Angeklagten als "Quatsch", ohne das Ende der Erklärung abzuwarten, so rechtfertigt dies die Ablehnung des Schöffen als befangen gemäß §§ 24 Abs. 2, 31 StPO. Es besteht insoweit ein gerechtfertigtes Misstrauen in dessen Unparteilichkeit. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NStZ 2018, 610 wird teils auch als „NStZ 18, 610“, „NStZ 2018, S. 610“ oder „NStZ 18, S. 610“ zitiert.