Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2017, 372
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2017, Seite: 372
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2017, 372:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom20.09.2016
- 3 StR 84/16 -
BGH: Während Videovernehmung eines Zeugen muss sich der vorsitzende Richter im Gerichtssaal befinden
Während einer Videovernehmung eines Zeugen gemäß § 247 a Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) muss der vorsitzende Richter im Gerichtssaal bleiben. Er darf den Zeugen nicht im Videovernehmungsraum befragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2017, 372 wird teils auch als „NStZ 17, 372“, „NStZ 2017, S. 372“ oder „NStZ 17, S. 372“ zitiert.