wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NStZ 2017, 372

Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2017, Seite: 372

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2017, 372:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom20.09.2016
- 3 StR 84/16 -

BGH: Während Videovernehmung eines Zeugen muss sich der vorsitzende Richter im Gerichtssaal befinden

Während einer Videovernehmung eines Zeugen gemäß § 247 a Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) muss der vorsitzende Richter im Gerichtssaal bleiben. Er darf den Zeugen nicht im Video­vernehmungs­raum befragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NStZ 2017, 372 wird teils auch als „NStZ 17, 372“, „NStZ 2017, S. 372“ oder „NStZ 17, S. 372“ zitiert.