Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 2577
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 2577
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 2577:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.02.2014
- VI ZR 383/12 -
Beschädigung eines Pkw während behördlich angeordneten Abschleppvorgangs: Keine Haftung des Abschleppunternehmers
Wird ein Fahrzeug während eines behördlich angeordneten Abschleppvorgangs beschädigt, so haftet dafür nicht das Abschleppunternehmen. Insofern bestehen etwaige Schadenersatzansprüche nur gegenüber der Behörde. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW 2014, 2577 wird teils auch als „NJW 14, 2577“, „NJW 2014, S. 2577“ oder „NJW 14, S. 2577“ zitiert.