wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 1. Mai 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 1995, 891

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1995, Seite: 891

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1995, 891:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom21.04.1994
- 18 U 156/93 -

"Gefräßiges Zirkusschwein": Frachtführer erhält keinen Schadenersatz wegen Transportschäden durch ein Schwein

Der Transport eines Zirkusschweins kann für den Frachtführer negative Folgen haben. Das Schwein kann nämlich so gefräßig sein, dass es den Holzboden des Transportfahrzeugs auffrisst. Den Schaden kann der Frachtführer zwar grundsätzlich von seinem Auftraggeber ersetzt verlangen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Frachtführer mit der Gefräßigkeit rechnen musste. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW 1995, 891 wird teils auch als „NJW 95, 891“, „NJW 1995, S. 891“ oder „NJW 95, S. 891“ zitiert.