Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJWE-MietR 1996, 31
Zeitschrift: NJW-Entscheidungsdienst Miet- und Wohnungsrecht (NJWE-MietR),
Jahrgang: 1996, Seite: 31
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJWE-MietR 1996, 31:
Landgericht Oldenburg, Urteil vom30.06.1995
- 2 S 415/95 -
Unterlassen der Gartenpflege sowie erhebliche Beschädigung der Wohnung durch Hundehaltung rechtfertigen ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
Ein Mieter ist verpflichtet, mit der Mietsache pfleglich umzugehen. Kommt es daher neben der unterlassenen Gartenpflege zu einer erheblichen Beschädigung der angemieteten Wohnung aufgrund der Hundehaltung des Mieters, so rechtfertigt dies die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Oldenburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJWE-MietR 1996, 31 wird teils auch als „NJWE-MietR 96, 31“, „NJWE-MietR 1996, S. 31“ oder „NJWE-MietR 96, S. 31“ zitiert.