Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2014, 845
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2014, Seite: 845
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2014, 845:
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom03.04.2014
- 4 U 484/11 -
Hinweispflicht des Busfahrers zur korrekten Positionierung eines Rollstuhls bei erkennbarer schwerer Behinderung eines Fahrgastes
Ist die schwere Behinderung eines Fahrgastes für den Busfahrer erkennbar, so muss er sich vergewissern, dass der Fahrgast einen sicheren Halt hat, bevor er losfährt. Dies schließt die Pflicht mit ein, einen Rollstuhlfahrer auf die korrekte Positionierung des Rollstuhls hinzuweisen. Parkt ein Rollstuhlfahrer seinen Rollstuhl quer zur Fahrtrichtung und somit unkorrekt, so liegt darin dann keine grobe Fahrlässigkeit, wenn die Zeit zum Einparken in die korrekte Position mindestens eine Minute dauert. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2014, 845 wird teils auch als „NJW-RR 14, 845“, „NJW-RR 2014, S. 845“ oder „NJW-RR 14, S. 845“ zitiert.