Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1995, 143
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1995, Seite: 143
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1995, 143:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom18.10.1994
- 7 U 132/93 -
Sommerhitze: Arbeitsplatztemperatur sollte 26 Grad nicht überschreiten
Aufgrund von § 6 1 ArbStättVO i. V. mit der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 6/1,3 und der DIN 1946 muss der Vermieter von Gewerberäumen gewährleisten, dass die Raumtemperatur in den Mieträumen bei Außentemperaturen von bis zu 32° C nicht höher als 26° C und bei höheren Außentemperaturen mindestens 6° C unter der Außentemperatur liegt. Dies geht aus einem Urteil des OLG Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1995, 143 wird teils auch als „NJW-RR 95, 143“, „NJW-RR 1995, S. 143“ oder „NJW-RR 95, S. 143“ zitiert.