Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1988, 205
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1988, Seite: 205
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1988, 205:
Landgericht München I, Urteil vom23.12.1986
- 23 O 14452/86 -
Nachbar muss Hahnenkrähen in der Nacht und Komposthaufen an der Grenze nicht dulden
Kräht ein Hahn in einem Wohngebiet, das ursprünglich landwirtschaftlich genutzt wurde, so muss dieses von den Bewohnern als ortsüblich hingenommen werden. Auch Umgebungsgeräusche spielen eine Rolle, wenn es um die Frage geht, ob die Geräusche eines Tieres als unzumutbare Lärmbelästigung gewertet werden. Außerdem muss ein Komposthaufen an der Grenze nicht geduldet werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München I hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1988, 205 wird teils auch als „NJW-RR 88, 205“, „NJW-RR 1988, S. 205“ oder „NJW-RR 88, S. 205“ zitiert.