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Landgericht München I, Urteil vom 02.05.2018
- 9 O 7697/17 -
Unterschrift des Ehemanns für Eizellentransfer gefälscht - Vater muss trotzdem Unterhalt zahlen
Widerruf der Einwilligung für Eizellentransfer nicht zweifelsfrei nachgewiesen
Das Landgericht München I hat entschieden, dass ein Vater unterhaltspflichtig gegenüber seinem auf dem Wege der künstlichen Befruchtung gezeugten Sohnes ist, obwohl die Ehefrau die Unterschrift des Mannes zur Vornahme des Eizellentransfers gefälscht hatte. Für das Gericht war nicht zweifelsfrei bewiesen, dass der Ehemann die ursprünglich erteilte Einwilligung tatsächlich widerrufen hatte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls und seine damalige Ehefrau hatten bei der Beklagten
Eizellentransfer führte zu Schwangerschaft
Kurz darauf eskalierten die Beziehungsprobleme und die Ehefrau fälschte die
Ehemann hatte zunächst wirksam in Eizellentransfer eingewilligt
Der Kläger hatte im Prozess vor dem Landgericht München I vorgetragen, dass er am Telefon gegenüber einer Mitarbeiterin der Beklagten schon vor dem ersten Versuch seine ursprüngliche
Eindeutig erkennbarer Widerruf der ursprünglich abgegebenen Einwilligung nicht erkennbar
Allerdings habe das Gericht keinen für die Beklagte eindeutig erkennbaren
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2018
Quelle: Landgericht München I/ra-online
- Einwilligung zur künstlichen Befruchtung der Lebensgefährtin durch Samenspende begründet vertragliche Unterhaltspflicht des Vaters für das Kind
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.09.2015
[Aktenzeichen: XII ZR 99/14]) - Keine Vaterschaftsanfechtung bei künstlicher Befruchtung mit Fremdsamenspende
(Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 03.06.2014
[Aktenzeichen: 11 UF 179/13])
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Dokument-Nr. 25863
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