wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 29.05.2006
14 (5) Sa 1343/05 -

Verlängerte Kündigungsfristen für arbeitnehmerähnliche Personen

LAG Köln wendet Kündigungsfristen auf arbeitnehmerähnliche Selbstständige an

Die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 BGB gelten auch für so genannte arbeitnehmerähnliche Personen. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden.

§ 622 Absatz 2 BGB sieht - gestaffelt nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses - Kündigungsfristen bis zu sieben Monaten vor. Er gilt unmittelbar aber nur für Arbeitnehmer.

Ob er entsprechend auch für arbeitnehmerähnliche Personen anzuwenden ist, ist seit langem in der Rechtswissenschaft umstritten und durch Rechtsprechung noch nicht geklärt. Arbeitnehmerähnliche Personen sind zwar nicht Arbeitnehmer, sondern Selbständige, erbringen aber tatsächlich im Wesentlichen ohne weitere Mitarbeiter für einen Auftraggeber dauerhaft Leistungen, sind von diesem wirtschaftlich abhängig und wie Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig. Solche „Ein-Mann-Selbständigen“ finden sich heute mit zunehmendem Trend in vielen Branchen.

In dem entschiedenen Fall handelte es sich um einen Frachtführer, der mit zwei Fahrzeugen gemeinsam mit seiner Ehefrau seit langem für einen Auftraggeber fuhr. Das Firmenlogo des Auftraggebers befand sich auf den Fahrzeugen. Der Auftraggeber hatte den zugrundeliegenden Rahmenvertrag nach mehr als 15jähriger Zusammenarbeit am 29. 11. 2004 zum 31.12.2004 gekündigt. Der Frachtführer hatte dagegen Kündigungsschutzklage erhoben mit der Begründung, er sei Arbeitnehmer. Das Landesarbeitsgericht sah ihn nur als arbeitnehmerähnliche Person an, räumte ihm aber in entsprechender Anwendung des § 622 Abs. 2 BGB eine Kündigungsfrist von 6 Monaten ein.

Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 7/06 des LAG Köln vom 21.08.2006

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: arbeitnehmerähnliche Person | Kündigungsfrist

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2881 Dokument-Nr. 2881

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2881

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?