Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: K&R 2013, 508
Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R),
Jahrgang: 2013, Seite: 508
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
K&R 2013, 508:
Amtsgericht Augsburg, Urteil vom14.12.2012
- 17 C 4362/12 -
40 €-Klausel: Pflicht des Verbrauchers auf Zahlung der Rücksendekosten nach Widerrufsausübung im Versandhandel
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Versandhändlers, die dem Verbraucher auferlegt im Falle der Ausübung des Widerrufs und bei einem Gegenstandswert von unter 40 € die Rücksendekosten zu zahlen, ist zulässig. Eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher im Sinne von § 307 BGB ist darin nicht zu sehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle K&R 2013, 508 wird teils auch als „K&R 13, 508“, „K&R 2013, S. 508“ oder „K&R 13, S. 508“ zitiert.