Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JA 2011, 875
Zeitschrift: Juristische Arbeitsblätter (JA),
Jahrgang: 2011, Seite: 875
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JA 2011, 875:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom18.11.2010
- BVerwG 3 C 42.09 -
BVerwG: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässig
Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO). Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JA 2011, 875 wird teils auch als „JA 11, 875“, „JA 2011, S. 875“ oder „JA 11, S. 875“ zitiert.