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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: INFO M 2013, 271

Zeitschrift: INFO M - One-page-Fachinformationen für Immobilienrecht (INFO M),
Jahrgang: 2013, Seite: 271

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
INFO M 2013, 271:

Bundesgerichtshof, Urteil vom03.07.2013
- VIII ZR 354/12 -

BGH zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei einer ehemaligen Soldatensiedlung

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung zu einer Reihe von gleichgelagerten Fällen mit der Frage befasst, wann ein Gutachten als ungeeignet zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete angesehen werden muss. Der Gerichtshof entschied, dass ein Gutachten als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dann ungeeignet ist, wenn es nur Vergleichswohnungen aus einer einzigen Siedlung berücksichtigt, die im Eigentum ein und desselben Vermieters steht. Der Sachverständige muss vielmehr bei der Ermittlung der Einzel­vergleichs­miete ein breites Spektrum von Vergleichswohnungen aus der Gemeinde berücksichtigen. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle INFO M 2013, 271 wird teils auch als „INFO M 13, 271“, „INFO M 2013, S. 271“ oder „INFO M 13, S. 271“ zitiert.