Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GesR 2017, 392
Zeitschrift: GesundheitsRecht (GesR),
Jahrgang: 2017, Seite: 392
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GesR 2017, 392:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom21.03.2017
- 8 U 228/11 -
Bereitschaftsarzt wegen fehlender Erkennung einer Malaria-Erkrankung zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt
Leidet eine Patientin nach einem außereuropäischen Aufenthalt an Fieber und Durchfall, muss ein Bereitschaftsarzt die Möglichkeit einer Malaria-Erkrankung in Betracht ziehen. Tut er dies nicht und veranlasst er insbesondere nicht die Einweisung der Patientin in ein Krankenhaus zwecks Blut- und Stuhluntersuchung, kann er auf Zahlung von Schmerzensgeld haften. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GesR 2017, 392 wird teils auch als „GesR 17, 392“, „GesR 2017, S. 392“ oder „GesR 17, S. 392“ zitiert.