Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2024, 199
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2024, Seite: 199
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
GE 2024, 199:
Amtsgericht Köln, Urteil vom11.12.2023
- 203 C 73/23 -
Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung ist pro Abrechnung nur einmal möglich
Die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung gemäß § 560 Abs. 4 BGB kann pro Abrechnung nur einmal erfolgen. Ausnahmsweise kommt eine nachträgliche Anpassung gestützt auf § 313 BGB in Betracht, wenn sich die Umstände verändern und diese zum Zeitpunkt der vorherigen Anpassung noch unbekannt waren. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Koblenz, Urteil vom25.01.2024
- 142 C 1732/23 -
Keine gesonderte Mieterhöhung bei einheitlichem Mietvertrag über Wohnung und Tiefgaragenstellplatz
Besteht über eine Wohnung und ein Tiefgaragenstellplatz ein einheitlicher Mietvertrag, so ist eine gesonderte Mieterhöhung unzulässig. Die Mieterhöhung kann nur für das Mietverhältnis insgesamt verlangt werden. Dass im Mietvertrag die Mietanteile gesondert ausgewiesen sind, ist dabei unbeachtlich. Dies hat das Amtsgericht Koblenz entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2024, 199 wird teils auch als „GE 24, 199“, „GE 2024, S. 199“ oder „GE 24, S. 199“ zitiert.