Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 868
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 868
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 868:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom12.05.2015
- 2-13 S 127/12 -
Wohneigentumsrecht: Nächtliches Verschließen der Haustür darf wegen dadurch bedingter erheblicher Einschränkung der Fluchtmöglichkeit nicht in Hausordnung geregelt werden
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf eine Hausordnung nicht dahingehend ändern, dass die Haustür nachts abgeschlossen sein muss. Denn dadurch würde die Fluchtmöglichkeit im Fall einer Notsituation erheblich eingeschränkt. Dies würde wiederum zu einer erheblichen Gefährdung aller Wohnungseigentümer und Besucher führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 868 wird teils auch als „GE 15, 868“, „GE 2015, S. 868“ oder „GE 15, S. 868“ zitiert.