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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: FuR 2016, 54

Zeitschrift: Familie und Recht (FuR),
Jahrgang: 2016, Seite: 54

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FuR 2016, 54:

Amtsgericht Detmold, Beschluss vom19.02.2015
- 32 F 132/13 -

Kindesunterhalt: Kein Anspruch des Sohnes gegen unterhalts­pflichtigen Vater auf Kostenübernahme für Klassenfahrt und kiefer­orthopädische Behandlung

Der Sohn kann von seinem unterhalts­pflichtigen Vater nicht verlangen, sich anteilig an den Kosten einer Klassenfahrt zu beteiligen, wenn die Kosten nicht außergewöhnlich hoch sind. Ein Sonderbedarf gemäß § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB liegt dann nicht vor. Zudem ist der Vater nicht verpflichtet die Kosten für eine kiefer­orthopädische Behandlung des Sohnes zu übernehmen, wenn diese medizinisch nicht notwendig ist. Ein Anspruch auf Mehrbedarf nach § 1610 BGB besteht nicht. Dies hat das Amtsgericht Detmold entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle FuR 2016, 54 wird teils auch als „FuR 16, 54“, „FuR 2016, S. 54“ oder „FuR 16, S. 54“ zitiert.