Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 137, 205
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 137, Seite: 205
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 137, 205:
Bundesgerichtshof, Urteil vom27.10.1982
- V ZR 24/82 -
Grundlos verweigerte Annahme eines Schreibens gilt im Zeitpunkt der Annahmeverweigerung als zugegangen
Verweigert ein Empfänger grundlos die Annahme eines Schreibens, so muss er sich so behandeln lassen, als sei ihm das Schreiben im Zeitpunkt der Annahmeverweigerung zugegangen, wenn er im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit rechterheblichen Mitteillungen rechnen musste. Ein neuer Zustellungsversuch ist nicht erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 137, 205 wird teils auch als „BGHZ 137, S. 205“ zitiert.