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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Brauerei“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 24.01.2019
- 4 U 42/18 -

Wortmarke "Felsquellwasser" muss nicht gelöscht werden

Hobbybrauer kann keine Löschung der Wortmarke verlangen

Das Oberlandesgericht Hamm hat in dem Markenrechtsstreit eines Hobbybrauers gegen eine bekannte Brauerei aus Kreuztal entschieden, dass die Wortmarke "Felsquellwasser" nicht gelöscht werden muss.

Das Oberlandesgericht führte aus, dass die beklagte Brauerei den Begriff "Felsquellwasser" unstreitig fortlaufend seit den 1960er-Jahren in dem Werbeslogan "mit Felsquellwasser gebraut" benutzt habe. Diese Art der Benutzung innerhalb des Werbeslogans habe die Grundlage dafür dargestellt, dass das Deutsche Patent- und Markenamt - ob zu Recht oder Unrecht sei vom Senat nicht zu entscheiden - die Wortmarke "Felsquellwasser" im Juni 2010 in das deutsche Markenregister eingetragen habe.Werde dieselbe Nutzung innerhalb des Werbeslogans, die bereits zu der Eintragung in das Markenregister geführt habe, nach der Eintragung in das Register... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.2018
- 11 K 1344/17 -

Hobbybrauer muss gewerblich hergestelltes Bier nach Regelsteuersatz versteuern

FG Baden-Württemberg zur Höhe der Biersteuer eines Hobbybrauers

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Besteuerung für ein von einem Hobbybrauer gewerblich hergestelltes Bier nach dem Regelsteuersatz zur Folge hat.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens braut Bier. Zunächst zeigte er an, innerhalb der nächsten 12 Monate in unregelmäßigen Abständen als Hobbybrauer Bier für den Eigengebrauch bis zu einer Menge von zwei Hektoliter zu brauen. Sodann teilte er dem Hauptzollamt mit, ein Nebengewerbe angemeldet zu haben, um seine Überschüsse verkaufen zu können.Das Hauptzollamt... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.05.2018
- I ZR 252/16 -

Bier darf nicht mit der Angabe "bekömmlich" beworben werden

Gesundheitsbezogene Angaben bei alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent in der Werbung und bei Etikettierung verboten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verwendung des Begriffs "bekömmlich" in einer Bierwerbung unzulässig ist.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt eine Brauerei im Allgäu. Sie verwendet seit den 1930er Jahren für ihre Biere den Werbeslogan "Wohl bekomms!". In ihrem Internetauftritt warb sie für bestimmte Biersorten mit einem Alkoholgehalt von 5,1 %, 2,9 % und 4,4 % unter Verwendung des Begriffs "bekömmlich".Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, hält die... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 03.11.2016
- 2 U 37/16 -

Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden

Getränke mit Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent dürfen keine gesundheits­bezogenen Angaben tragen

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Brauerei zur Unterlassung von Werbung für drei ihrer Biersorten mit dem Begriff "bekömmlich" verpflichtet und damit ein Urteil des Landgerichts Ravensburg bestätigt.

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit klagte ein Verband, zu dessen Aufgaben u. a. die Durchsetzung der Regeln des lauteren Wettbewerbs für seine Mitglieder gehört. Die Beklagte ist eine Brauerei in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit dem Sitz im Allgäu.Die Beklagte bewarb im Jahr 2015 drei ihrer Biersorten mit dem Begriff "bekömmlich":Für die Biersorte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20.05.2014
- 4 U 19/14 -

Alkoholfreies Bier darf nicht mit "vitalisierend" beworben werden

Werbeaussage wurde keine spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt

Eine Privatbrauerei darf ihr alkoholfreies Bier nicht mit der Angabe "vitalisierend" bewerben, weil dem Begriff keine spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt wurde. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Arnsberg.

Die beklagte Privatbrauerei aus dem Kreis Soest bewarb ihr alkoholfreies Bier im Jahr 2013 auf den Rückenetiketten und den Verpackungen der sog. Sixpacks mit den Angaben "vitalisierend", "erfrischend" und "isotonisch" und bildete auf den Flaschenetiketten die durch den Boxsport bekannten Brüder Vitali und Wladimir Klitschko ab. Der Kläger, ein in München ansässiger Verein, hat die Werbung... Lesen Sie mehr

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Europäisches Gericht Erster Instanz, Urteil vom 22.01.2013
- T-225/06 RENV, T-255/06 RENV, T-257/06 RENV und T-309/06 RENV -

Tschechische Brauerei Budìjovický Budvar unterliegt im Streit um die Markeneintragung "BUD" für Bier

Kennzeichen muss gemäß Verordnung über die Gemeinschaftsmarke von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung sein

Die Eintragung der von Anheuser-Busch beantragten Gemeinschaftsmarke "BUD" für Bier ist zulässig, da die Ursprungs­bezeichnung "Bud" in Frankreich und in Österreich nicht in bedeutsamer Weise benutzt wird. Die Verordnung über die Gemeinschaftsmarke* sieht vor, dass der Inhaber eines im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke widersprechen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union hervor.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen 1996 und 2000 meldete die amerikanische Brauerei Anheuser-Busch beim Gemeinschaftsmarkenamt (HABM) das Bildzeichen und das Wortzeichen BUD als Gemeinschaftsmarke für bestimmte Arten von Waren, darunter auch "Biere", an.Die tschechische Brauerei Budìjovický Budvar erhob gegen die Eintragung der Gemeinschaftsmarke... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 20.12.2012
- 6 W 615/12 -

Brauerei darf weiter mit der Beschreibung "Stubbi-Flasche" werben

"Stubbi" weist auf charakteristische Flaschenform hin, nicht auf bestimmte Biersorte

Eine in Koblenz ansässige Brauerei darf weiter mit der Formulierung „Probieren Sie das neue Koblenzer Radler in der Stubbi-Flasche“ werben. Die Inhaberin der Marke „STUBBI“ kann nicht mit Erfolg die Unterlassung dieser Werbung verlangen, da es sich um eine nach dem Markenrecht erlaubte „beschreibende Benutzung“ handelt. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz in seiner Entscheidung bekanntgegeben und damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Koblenz bestätigt.

Der Begriff „Stubbi“ wird hier nicht als Marke sondern lediglich als beschreibender Hinweis auf die abgefüllte Menge und die Flaschenform des Getränks verwendet. Dies gilt jedenfalls in der Region Koblenz, in der viele von der Werbung angesprochene Verbraucherinnen und Verbraucher den Begriff „Stubbi“ nicht einer bestimmten Biersorte zuordnen, sondern als umgangssprachliche Bezeichnung... Lesen Sie mehr