Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 10.08.2012
- 6 U 27/12 -
Unerwartet hohe Nachfrage: Einzelhandel darf Rabattmarkenaktion nicht vorzeitig abbrechen
Oberlandesgericht rügt Irreführung der Verbraucher
Eine Einzelhandelskette darf eine Rabattmarkenaktion nicht vorzeitig abbrechen, sofern auf diese Möglichkeit in den Teilnahmebedingungen nicht ausdrücklich hingewiesen worden ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.
Im Streitfall hatte die beklagte Einzelhandelskette im Jahr 2011 eine Rabattmarkenaktion in Zusammenarbeit mit der Firma Zwilling durchgeführt. Kunden konnten beim Einkauf Rabattmarken erwerben und diese zum Vollkleben von Rabattheftchen nutzen. Unter Vorlage dieser Rabattheftchen konnten sie sodann Messer der Marke Zwilling zu stark herabgesetzten Preisen erwerben. Die Aktion wurde ca. 2 Monate vor dem in den Teilnahmebedingungen angekündigten Termin beendet. Grund hierfür war die hohe Nachfrage, die über dem Erfolg früherer Rabattaktionen lag und die Kapazität des Messerherstellers erschöpft hatte.
Veranstalter muss auf Möglichkeit des vorzeitigen Abbruchs der Aktion in Teilnahmebedingungen hinweisen
Der Kläger, eine Verbraucherzentrale, nahm die Beklagte auf
Einschränkungslose Angabe eines Endzeitpunktes für Sonderverkaufs stellt Irreführung der Verbraucher dar
Der Beklagten sei eine Irreführung des Verbrauchers vorzuwerfen, wird in der Urteilsbegründung ausgeführt. Zwar habe die Beklagte zunächst vorgehabt, die Aktion wie vorgesehen zu Ende zu führen und sei später nur deswegen davon abgerückt, weil der Erfolg von ihr unvorhergesehen so durchschlagend war, dass das Unternehmen auch unter Auslastung aller Kapazitäten die Nachfrage, die auf 4,5 Millionen Stück geschätzt wurde, nicht hätte befriedigen können. Jedoch erwarte der
Einzelhandelsunternehmen hätte sich ausreichend bevorraten müssen
Zudem habe die Beklagte den großen Erfolg der Rabattmarkenaktion aufgrund ähnlich großer Erfolge früherer Aktionen voraussehen können und hätte sich daher ausreichend bevorraten müssen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2012
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 95 WRP 2013, 95
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13983
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13983
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.