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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 17.04.2008
- C-404/06 -
Warenumtausch: Käufer muss nicht für Abnutzung aufkommen
EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Sachmängeln
Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften Verbrauchsguts Wertersatz für die Nutzung des Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch zu leisten. Anders als der Verbraucher, der bereits den Kaufpreis gezahlt hat, erfüllt der Verkäufer eines nicht vertragsgemäßen Verbrauchsguts seine vertragliche Verpflichtung nicht ordnungsgemäß und muss daher die Folgen der Schlechterfüllung tragen.
Im August 2002 lieferte das Versandhandelsunternehmen Quelle einer deutschen Verbraucherin ein Herd-Set. Anfang 2004 stellte die Verbraucherin fest, dass das Gerät mangelhaft war. An der Innenseite des zu dem Herd-Set gehörenden Backofens hatte sich die Emailleschicht abgelöst. Da eine Reparatur nicht möglich war, gab die Verbraucherin das Gerät an Quelle zurück, die es durch ein neues Gerät ersetzte. Quelle verlangte jedoch von der Verbraucherin die Zahlung von 69,97 Euro als
Verbraucherzentrale: Quelle darf keine Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung fordern
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände verlangte, gestützt auf eine Ermächtigung durch die Verbraucherin, dass der von ihr geleistete
Der Bundesgerichtshof, der in letzter Instanz über den Rechtsstreit zu entscheiden hat, hat festgestellt, dass nach deutschem Schuldrecht der Verkäufer im Fall der Ersatzlieferung für eine mangelhafte Sache Anspruch auf
BGH ruft EuGH an
Da der Bundesgerichtshof Zweifel an der Vereinbarkeit der deutschen Regelung mit der Gemeinschaftsrichtlinie über die Verbrauchsgüter hat, hat er dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Frage vorgelegt, ob die Bestimmungen der Richtlinie der Verpflichtung des Verbrauchers entgegenstehen, dem Verkäufer
In seinem Urteil bejaht der Gerichtshof diese Frage. Er erinnert zunächst daran, dass nach dem Wortlaut der Richtlinie der Verkäufer dem
Der Gerichtshof stellt fest, dass die Unentgeltlichkeit der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands durch den Verkäufer den
Der Gerichtshof weist sodann die Auffassung zurück, dass die Richtlinie einen allgemeinen Grundsatz enthalte, der die Mitgliedstaaten ermächtige, in sämtlichen Fällen, in denen sie dies wünschten, die Benutzung eines vertragswidrigen Verbrauchsguts durch den
EuGH: Verkäufer muss die Folgen einer Schlechtleistung tragen
Der Verkäufer erfüllt nach den Ausführungen des Gerichtshofs anders als der
Der Gerichtshof kommt damit zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, die einem Verkäufer, der ein vertragswidriges Verbrauchsgut geliefert hat, gestattet, vom
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2008
Quelle: ra-online, EuGH
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Dokument-Nr. 5927
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