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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nutzungsentschädigung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.09.2023
- 9 U 36/21 -

Unberechtigte Nutzung von Kellerflächen durch Voreigentümer kann für die Bemessung der Nutzungs­entschädigung des neuen Eigentümers relevant sein

Regelungen der Wohnflächen­verordnung bei Berechnung von Nutzungsersatz nicht maßgeblich

Wird in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung von dem zur Räumung verpflichteten Voreigentümer genutzt, sind mitgenutzte Kellerflächen werterhöhend bei der Bestimmung des an den neuen Eigentümer zu zahlenden Nutzungsersatzes zu berücksichtigen. Die Regelungen der Wohnflächen­verordnung, die Kellerräume von der Wohnflächen­berechnung ausnehmen, sind im Verhältnis des neuen Eigentümers gegenüber dem unberechtigten nutzenden Voreigentümer nicht maßgeblich. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies mit Entscheidung die Berufung des beklagten Voreigentümers zurück.

Der Beklagte war mit seinen zwei Geschwistern Eigentümer eines in Frankfurt am Main belegenen und mit einem Dreifamilienhaus bebauten Grundstücks. Er und seine Ehefrau nutzten dort gemeinsam die Dachgeschosswohnung sowie Teile des Kellers und der Garage allein. Die Kläger ersteigerten das Haus 2015 im Rahmen einer Teilungsversteigerung. Der Beklagte kam der Räumungsaufforderung zum 1.1.2016 unter Verweis auf einen ihn zur weiteren Nutzung berechtigenden Mietvertrag nicht nach. Nachdem das Amtsgericht diesen Mietvertrag als Scheingeschäft für unwirksam erklärt hatte, räumte er das Hausgrundstück im Januar 2017. Die Kläger begehren nun u.a. Nutzungsentschädigung... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 13.07.2023
- 18 UF 97/22 -

Nutzungsvergütung für Nutzung der gemeinsamen Immobilie während der Trennungszeit richtet sich nicht nur nach ortsüblicher Marktmiete

Maßgeblich sind auch die Leistungsfähigkeit des verbleibenden Ehegatten und die Einkommens­verhältnisse der Ehegatten

Die Nutzungsvergütung für die Nutzung einer gemeinsamen Immobilie in der Trennungszeit gemäß § 1361 b Abs. 2 Satz 2 BGB richtet sich nicht allein nach der ortsüblichen Marktmiete. Vielmehr spielen weitere Gesichtspunkte, wie etwa die Leistungsfähigkeit des verbleibenden Ehegatten und die Einkommens­verhältnisse der Ehegatten eine Rolle. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die getrennt lebenden Eheleute seit dem Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Ravensburg über die Zahlung einer Nutzungsvergütung. Nach der Trennung der Eheleute verblieb die Ehefrau zusammen mit den drei gemeinsamen minderjährigen Kindern in der im hälftigen Miteigentum der Eheleute stehenden Immobilie. Der Ehemann verlangte daraufhin die Zahlung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.05.2023
- 2 U 165/21 -

Verbotene Eigenmacht bei Selbstabholung eines vermieteten Fahrzeugs und anschließender Verwertung

Selbstabholung eines vermieteten Fahrzeugs durch den Vermieter stellt verbotene Eigenmacht dar

Gerät der Mieter eines Fahrzeugs in Zahlungsrückstand, stellt die Selbstabholung des Fahrzeugs durch den Vermieter verbotene Eigenmacht dar. Veräußert der Vermieter das Fahrzeug anschließend, ist er zum Wertersatz verpflichtet. Er schuldet darüber hinaus Nutzungs­entschädigung für einen angemessenen Zeitraum bis zur Ersatzbeschaffung, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).

Die Beklagte betreibt bundesweit ein staatlich zugelassenes Pfandleihhaus. Neben dem klassischen Pfandleihgeschäft verfolgt sie alternativ das „cash & drive“-Modell. Dies bewirbt sie für einen kurzfristigen Liquiditätsengpass mit dem Erhalt von Bargeld bei fehlender Kreditwürdigkeit. Sie kauft dann Eigentümern ihr Kraftfahrzeug ab und vermietet es ihnen nachfolgend für einen Folgezeitraum... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 29.07.2022
- 48 C 331/21 -

Kein Anspruch auf Nutzungs­entschädigung bei fehlendem Rücknahmewillen des Vermieters

Wörtliches Angebot des Mieters zur Übergabe der Wohnung ausreichend

Will ein Vermieter die Wohnung nicht zurücknehmen, obwohl ein entsprechendes Angebot des Mieters vorliegt, liegt ein Annahmeverzug nach § 293 BGB vor und es besteht kein Anspruch auf Nutzungs­entschädigung gemäß § 546 a Abs. 1 BGB. Ein wörtliches Angebot des Mieters zur Übergabe der Wohnung nach § 295 BGB ist ausreichend, um den Vermieter in Annahmeverzug zu setzen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2021 wurde der Mieter einer Wohnung in Hamburg wegen Zahlungsverzugs zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt. Noch im Juni 2021 wandte sich der Mieter telefonisch an die Hausverwaltung der Vermieterin und wollte die Schlüssel zur Wohnung vor Ort übergeben. Zu einer Übergabe der Wohnung kam es nachfolgend nicht. Der Mieter... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2022
- 11 K 314/20 E -

Steuerrechtliche Folgen beim Widerruf von Darlehensverträgen

Nutzungs­entschädigung kein steuerlicher Kapitalertrag - aber Steuerpflicht wegen vermieteter Wohnung

Das FG Düsseldorf hat zur Frage der Einkommen­steuer­pflicht von Nutzungs­entschädigungen im Rahmen einer Rückabwicklung von widerrufenen Darlehensverträgen entschieden.

Die Kläger hatten 2007 bei der Bank zwei Darlehen aufgenommen: Ein Darlehen diente der Finanzierung ihrer privat genutzten Wohnung, das andere verwendeten die Kläger zur Finanzierung einer vermieteten Wohnung. Nach Widerruf der beiden Darlehensverträge aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Jahr 2014 und Abschluss diesbezüglicher Zivilrechtsstreitigkeiten erhielten die Kläger... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.07.2022
- 11 U 7/21 -

Keine Nutzungs­ausfall­entschädigung für Reparaturzeit eines Porsche wegen beschränkten Fahrvergnügens bei möglicher Nutzung eines Ford Mondeo

OLG Frankfurt am Main lehnt Berufung ab

Ist einem Unfallgeschädigten während der Reparaturzeit des beschädigten Fahrzeugs die Nutzung eines Zweitwagens möglich und zumutbar, besteht kein Anspruch auf Nutzungs­ausfall­entschädigung gegen den Schädiger. Bei Beschädigung eines Porsche 911 ist die Nutzung eines Ford Mondeo für Stadt- und Bürofahrten zumutbar. Die damit verbundene Einschränkung des Fahrvergnügens stellt einen immateriellen und damit nicht ersatzpflichtigen Schaden dar, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).

Das Fahrzeug des Klägers, ein Porsche 911, wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Der Beklagte haftete für den Schaden vollumfänglich. Der Beklagte glich einen Teil des geltend gemachten Schadens aus. Mit seiner Klage begehrt der Kläger u.a. Ausgleich der verbliebenen Differenz zu den tatsächlich entstandenen Reparaturkosten und für 112 Tage Reparaturzeit. Er verweist darauf, dass ihm die... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.04.2022
- VII ZR 247/21, VII ZR 285/21 und VII ZR 783/21 -

BGH enttäuscht Leasing-Kunden im Abgasskandal erneut

Vom VW-Abgasskandal betroffenen Leasing-Kunden haben keinen Anspruch auf Schadenersatz

Der BGH hat erneut über Schadens­ersatz­ansprüche wegen des Leasings und anschließenden Kaufs eines Dieselfahrzeugs entschieden. Im Mittelpunkt der Verfahren stand wiederum die Frage der bei der deliktischen Vorteils­ausgleichung vorzunehmenden Bemessung des Nutzungsvorteils des Leasingnehmers.

In den drei Verfahren nahm die jeweilige Klagepartei die beklagte Volkswagen AG als Fahrzeug- bzw. Motorherstellerin auf Schadensersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Anspruch. In den Fahrzeugen ist jeweils ein von der Beklagten hergestellter Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut. Die Motoren enthielten bei Abschluss der Leasingverträge eine Software,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 01.02.2022
- 7 U 566/20 -

Lineare Berechnung der Nutzungs­entschädigung des Leasinggebers nach Verstoß gegen Transparenzgebot

In AGB des Leasinggebers befindlicher Prozentfaktor wegen § 307 Abs. 1 S. 2 BGB nicht heranzuziehen

Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied in einem Berufungsurteil insbesondere über die Frage, wie die Höhe des Nutzungsersatzes bei der Rückabwicklung von Leasingverträgen zu bemessen ist.

Ist ein Leasingvertrag über ein Auto rückabzuwickeln, steht dem Leasingnehmer grundsätzlich ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Leasingraten zu. Demgegenüber kann der Leasinggeber, also derjenige der das Auto zur Verfügung gestellt hat, Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer verlangen.Das klagende Unternehmen erreichte... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.2022
- VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21 -

BGH bestätigt Anspruch auf Restschadenersatz bei Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Neuwagens

Anspruch auf Restschadensersatz trotz Verjährung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Käufern von vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Neuwagen, deren Anspruch nach § 826 BGB verjährt ist, ein Anspruch auf Restschadensersatz gegen den Hersteller aus § 852 Satz 1 BGB zusteht.

In beiden Verfahren nehmen die Kläger die beklagte Volkswagen AG auf Schadensersatz nach Erwerb eines Kraftfahrzeugs in Anspruch. Der Kläger im Verfahren VIa ZR 8/21 erwarb im April 2013 zu einem Kaufpreis von 30.213,79 € einen Neuwagen VW Golf Cabrio "Life" TDI von der Beklagten als Herstellerin, der mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 versehen war. Das Fahrzeug war bei Erwerb... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 04.11.2021
- 8 U 85/21 -

Anspruch des Vermieters auf Nutzungs­entschädigung kann nicht wegen coronabedingter Einschränkungen gekürzt werden

Mieter kann sich durch Rückgabe der Mietsache der Ent­schädigungs­pflicht entziehen

Der Anspruch des Vermieters auf Nutzungs­entschädigung wegen fehlender Rückgabe der Mietsache gemäß § 546 a Abs. 1 BGB kann nicht aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage infolge coronabedingter Einschränkungen gemäß § 313 BGB gekürzt werden. Die Zahlung der vollen Nutzungs­entschädigung ist dem Mieter nicht unzumutbar, da er sich dem Anspruch jederzeit durch Rückgabe der Mietsache entziehen kann. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Gewerbemieterin im Mai 2021 vom Landgericht Berlin zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Mietsache verurteilt. Die Mieterin betrieb in den Räumen ein Hotel bzw. eine Pension. Das Mietverhältnis wurde im März 2020 beendet. Die Gewerbemieterin vertrat die Meinung, dass die Nutzungsentschädigung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage... Lesen Sie mehr




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