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Verfassungsgerichtshof Berlin, Urteil vom 06.10.2009
- VerfGH 63/08 -
Volksbegehren zur Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zulässig
Sieg für Bürgerinitiative Berliner Wassertisch -
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat entschieden, dass das von mehr als 36.000 Bürgern unterstützte Volksbegehren "Schluss mit den Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" zulässig ist und durchgeführt werden darf. Der Verfassungsgerichtshof gab damit einem Einspruch des Vertreters des Volksbegehrens gegen die Entscheidung des Senats von Berlin statt, mit der das Volksbegehren als unzulässig abgelehnt worden ist. Das Volkbegehren geht auf eine Bürgerinitiative Berliner Wassertisch zurück. Diese hatte sich gegründet. Diese sieht in der Privatisierung den Grund für Preissteigerungen und Personalabbau und fordert, Verträge offen zu legen.
Gegenstand dieses Volksbegehrens ist der Entwurf eines "Gesetzes zur Publizitätspflicht im Bereich der
Hintergrund
Hintergrund des Volksbegehrens ist das Verfahren der Teilprivatisierung der
Mit dem Urteil hat der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung des Senats aufgehoben.
Zulassungsvoraussetzungen für Volksbegehren und Volksentscheide wurden abgesenkt
Der
Prüfung, ob das zur Abstimmung gestellte Volksgesetz gegen höherrangiges Recht verstößt, ist nicht notwendig
Entgegen der Auffassung des Senats und des (im verfassungsgerichtlichen Verfahren angehörten) Abgeordnetenhauses von
Der Verfassungsgerichtshof hatte nicht zu prüfen, ob die Auffassung des Senats zutrifft, der Gesetzentwurf verletze die Grundrechte der an den Wasserbetrieben beteiligten privaten Unternehmen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2009
Quelle: ra-online, Verfassungsgerichtshof Berlin
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Dokument-Nr. 8574
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