Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 30.10.2013
- 5 K 692/13.TR -
Tischler darf nicht Erziehungswissenschaften studieren: Zulassung zum Universitätsstudium ohne Abitur bedarf qualifizierter Ausbildung
Vorherige berufliche Ausbildung muss inhaltlichen Zusammenhang mit begehrtem Studiengang aufweisen
Ein Anspruch auf Zulassung zum Universitätsstudium ohne Abitur besteht nur für Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis Gesamtnotendurchschnitt aus Berufsausbildungsabschlussprüfung und Abschlusszeugnis Berufsschule von mindestens 2,5) abgeschlossen und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben, wenn die berufliche Ausbildung einen inhaltlichen Zusammenhang mit dem begehrten Studiengang aufweist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte ein zum Tischler ausgebildeter Vater zweier Kinder, der sich Vollzeit in Erziehungszeit befindet und der bei der beklagten
Ausbildung zum Tischler und angestrebtes Studium der Erziehungswissenschaften weisen keinen Zusammenhang auf
Dieser Argumentation schlossen sich die Richter des Verwaltungsgerichts Trier nicht an, sondern legten demgegenüber dar, dass es nach den einschlägigen Vorschriften darauf ankomme, ob ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen der absolvierten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
- Numerus clausus für Bachelor-Studiengang Psychologie ohne ausreichende Rechtsgrundlage
(Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 20.12.2011
[Aktenzeichen: VerfGH 28/11]) - Studienplatzvergabe darf allein nach Abiturnotendurchschnitt erfolgen
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 04.05.2007
[Aktenzeichen: Vf. 9/VII/06]) - Studienplatzvergabe – Kein Bonus für übersprungene Klasse
(Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 11.05.2011
[Aktenzeichen: 6 L 494/11.MZ])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17163
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17163
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.