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Dienstag, 22. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Hochschulrecht“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 26.04.2012
- 7 K 619/12.KO -

Fernstudium: Verlorengegangene Klausur kann nicht als "bestanden" bewertet werden

Gegenstand der Bewertung können nur tatsächlich und eigenverantwortlich vom Prüfling erbrachte Leistungen sein

Eine Klausur, die verloren gegangen ist, kann nicht als bestanden bewertet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls studiert am Zentrum für Fernstudien und universitäre Weiterbildung der Universität Koblenz-Landau im Fernstudiengang Energiemanagement. Im November 2009 erstellte er eine Klausur, die verloren ging. Daraufhin teilte die Universität dem Studenten mit, er habe einen Anspruch auf die Fertigung einer neuen Arbeit. Der Student beantragte aber, dass die Prüfung als bestanden bewertet wird. Dies lehnte die Universität ab. Nach erfolgloser Durchführung eines Widerspruchsverfahrens klagte der Student. Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens schrieb er die Klausur mit Erfolg nach. Gleichwohl hielt er seine Klage aufrecht.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 24.04.2012
- 1 C 7/12 -

Vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang für das Lehramt per gerichtlicher Verfügung

VG Osnabrück äußert Zweifel an Rechtmäßigkeit der Zulassungsvoraussetzungen für lehramtsbezogenes Masterstudium

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Universität Osnabrück im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes verpflichtet, einen Bewerber zum Sommersemester 2012 vorläufig in den Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien im 1. Fachsemester einzuschreiben.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte es die Universität abgelehnt, den Studienbewerber für den Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien zu immatrikulieren, weil er die in der Zulassungsordnung festgelegten Voraussetzungen für die Einschreibung nicht erfülle. Insbesondere verfüge er nicht über den insoweit erforderlichen qualifizierten Bachelorabschluss.Das... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 26.04.2012
- 6 K 3656/11; 6 K 3659/11; und 6 K 3695/11 -

VG Gelsenkirchen bezweifelt Vereinbarkeit der Studienplatzvergabe nach Wartezeit mit dem Grundgesetz

Gericht verweist auf Verstoß gegen Grundrecht auf freie Berufswahl und allgemeinen Gleichheitsgrundsatz

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Regelungen zur Vergabe von Studienplätzen nach Wartezeit gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl und den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstoßen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatten sich eine Klägerin und zwei Kläger aus Nordrhein-Westfalen, Berlin und Niedersachsen zum Wintersemester 2011/2012 bei der Stiftung für Hochschulzulassung (früher ZVS) jeweils um einen Studienplatz für Humanmedizin beworben. Trotz der inzwischen erreichten Wartezeit von sechs Jahren erhielten sie keine Zulassung zum Studium. Mit der Klage machen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 17.04.2012
- 1 K 112/12.TR -

Zur Zulässigkeit der Rückforderung von Studienkosten bei Soldaten auf Zeit

Rückforderung von Kosten nur bei tatsächlich durch das Studium erworbenen verwertbaren Vorteilen zulässig

Ein Soldat auf Zeit, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium verbunden ist, muss dem Dienstherrn die entstandenen Kosten des Studiums erstatten, wenn er nach Beginn des Studiums als Kriegsdienstverweigerer anerkannt, er deshalb aus dem Dienstverhältnis entlassen wird, und er aus dem Studium für sein weiteres Berufsleben nutzbare Vorteile gezogen hat. An letzterem fehlt es jedoch im Falle eines lediglich achtwöchigen Studiums. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um die Klage eines ehemaligen Soldaten auf Zeit, der von der Bundesrepublik Deutschland zu einer Rückzahlung in Höhe von ca. 1.500 Euro herangezogen worden war.Die Richter des Verwaltungsgerichts Trier gaben der Klage statt und führten zur Begründung aus, dass die Erstattungspflicht eines Soldaten auf Zeit, der aufgrund seiner... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.03.2012
- 6 K 6097/11 -

Abgeschrieben bei der Dissertation: Doktortitel des FDP-Politikers Chatzimarkakis zurecht aberkannt

Klage gegen Entziehung des Doktorgrades erfolglos

Werden weite Passagen einer Dissertation wörtlich aus fremden Werken übernommen, ohne diese eindeutig und entsprechend den Regeln wissenschaftlicher Arbeit zu kennzeichnen, ist die Entziehung des Doktorgrades rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Streitfall entzog die Philosophische Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Georgios Chatzimarkakis den im Jahre 2000 verliehenen Doktorgrad. Im Frühjahr 2011wurde auf der Internetplattform "VroniPlag" der Vorwurf publiziert, die Dissertation enthalte Plagiate. Der Kläger bat den Dekan der Philosophischen Fakultät um Überprüfung. Diese führte... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.03.2012
- BVerwG 6 C 19.11 -

Bewertung einer schriftlichen Arbeit mit „ungenügend (0 Punkte)“ bei bloßer Kontaktaufnahme mit dem Prüfer unverhältnismäßig

Herabsetzung der Note verstößt gegen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und stellt Verletzung des Grundrechts auf Berufswahlfreiheit dar

Die bloße Kontaktaufnahme einer Kandidatin in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit dem Prüfer einer von ihr verfassten Examensklausur darf nicht schon als solche als unzulässiger Versuch einer Beeinflussung des Prüfers sanktioniert werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

In dem entschiedenen Fall verfehlte die Klägerin aufgrund der Ergebnisse ihrer schriftlichen Prüfungsleistungen die Zulassung zur mündlichen Prüfung und legte hiergegen Widerspruch ein. Sie rief den Prüfer einer ihrer Klausuren an, der vom Landesjustizprüfungsamt wegen ihres Widerspruchs mit einer Überprüfung seiner Benotung beauftragt worden war. Hierbei erbat sie nähere Erläuterungen zu den... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 29.02.2012
- 10 K 2053/11 -

Ausbildungsförderung nach Ablauf der Förderungshöchstdauer in Ausnahmefällen möglich

Student muss alle zumutbaren Anstrengungen für rechtzeitiges Erbringen notwendiger Leistungen innerhalb der Regelstudienzeit auf sich nehmen

Studierende können einen Anspruch auf Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus haben, wenn sie aus von ihnen nicht zu vertretenden hochschulorganisatorischen Gründen ihr Studium nicht rechtzeitig abschließen konnten. Dies setzt jedoch voraus, dass sie trotz rationeller Studienplanung auch mit besonderen Anstrengungen nicht alle notwendigen Studienleistungen rechtzeitig erbringen konnten. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls studierte an der Universität Siegen Biologie, Evangelische Religionslehre und Mathematikdidaktik für das Lehramt an Haupt- und Realschulen. Das beklagte Studentenwerk hatte die weitere Gewährung von Ausbildungsförderung nach Ablauf der Regelstudienzeit von sieben Semestern abgelehnt, obwohl die Klägerin vorgetragen hatte, sie habe einzelne Lehrveranstaltungen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.02.2012
- 10 A 11083/11.OVG -

Vermutung einer Täuschung für Aberkennung der zweiten juristischen Staatsprüfung nicht ausreichend

Gutes Prüfungsergebnis kann auch auf herausragende Einzelleistung zurückzuführen sein

Das Justizprüfungsamt kann eine juristische Staatsprüfung nicht allein deshalb nachträglich aberkennen, weil eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine Täuschungshandlung in der mündlichen Prüfung besteht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Nachdem die Klägerin des zugrunde liegenden Falls im schriftlichen Teil des zweiten juristischen Staatsexamens einen knapp ausreichenden Notendurchschnitt erzielt hatte, legte sie die mündliche Prüfung im Wahlfach Steuerrecht ab. Die Prüfungskommission wertete ihren Aktenvortrag mit 16 Punkten („sehr gut“). Derselbe Aktenvortrag war Prüfungsgegenstand einer weiteren Prüfung am gleichen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 20.12.2011
- VerfGH 28/11 -

Numerus clausus für Bachelor-Studiengang Psychologie ohne ausreichende Rechtsgrundlage

Beschränkung der Zulassung zum Hochschulstudium darf nur ausnahmsweise für einzelne Studiengänge erfolgen

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat den Verfassungsbeschwerden zweier Bewerberinnen um einen Studienplatz für den Bachelor- Studiengang Psychologie an der Humboldt-Universität zu Berlin stattgegeben. Dem Numerus Clausus des Studiengangs fehlt es an ausreichender Rechtsgrundlage.

Die Beschwerdeführerinnen des zugrunde liegenden Streitfalls wandten sich mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die Ablehnung ihrer vorläufigen Hochschulzulassung außerhalb der von der Universität festgesetzten Zulassungszahl zum Wintersemester 2009/2010 für den damals neu eingeführten (und nicht in das bundesweite zentrale Vergabeverfahren einbezogenen) Studiengang „Bachelor of Science Psychologie“.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Karlsruhe, laufendes Verfahren vom
- 7 K 3335/11 -

FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin klagt gegen Aberkennung ihres Doktorgrades

Verwaltungsgericht Karlsruhe muss entscheiden

Am Verwaltungsgericht Karlsruhe ist am Mittwoch, den 14.12.2011, die Klage der FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin gegen die Universität Heidelberg wegen Entziehung ihres Doktorgrades eingegangen.

Silvana Koch-Mehrin ist Mitglied des Europäischen Parlaments. Nach einer mehrwöchigen Untersuchung der Plagiatsvorwürfe gegen Frau Koch-Mehrin hatte der Promotionsausschuss der Universität Heidelbarg am 14. Juni 2011 die Entziehung des Doktorgrades beschlossen.Der Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät hatte im Sommer eindeutige Belege dafür festgestellt,... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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