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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 10.06.2014
- 14 K 502/13 -
Gebührenzahler müssen Mehrkosten für Abwasserbeseitigung mittels Ökostrom hinnehmen
Der Stadt zustehender Entscheidungsspielraum im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit deckt Umstellung auf Ökostrom
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Stadt Bonn im Rahmen ihrer Kalkulation der Abwassergebühren auch Mehrkosten für Ökostrom berücksichtigen darf. Die damit verbundene Erhöhung der Gebühren müsse vom Gebührenzahler hingenommen werden.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Rat der Stadt Bonn mit Beschluss vom 14. Juli 2011 beschlossen, zukünftig seine Abwasserbeseitigung mittels
Kläger halten Weitergabe der Mehrkosten für Ökostrom an Gebührenzahler für unzulässig
Hiergegen wandte sich der Kläger und trug vor, die
Gebührenerhöhung verhältnismäßig
Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht Köln jedoch nicht. In seiner Begründung führte es aus, dass der Stadt Bonn im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ein Entscheidungsspielraum zustehe, der die Umstellung auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- VGH Baden-Württemberg: Abwassergebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser darf nicht allein nach Wasserverbrauch berechnet werden
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 11.03.2010
[Aktenzeichen: 2 S 2938/08]) - Abwassergebührensätze sind bei Kalkulationsmängeln unwirksam
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17.07.2012
[Aktenzeichen: 9 LB 187/09])
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Dokument-Nr. 19340
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