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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abwassergebühren“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.05.2022
- 9 A 1019/20 -

Falsche Gebührenkalkulation: Abwasser­gebühren­kalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick zu hoch

Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren der Stadt Oer-Erkenschwick aus November 2016 unwirksam

Die Abwasser­gebühren­kalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick für das Jahr 2017 ist rechtswidrig, weil die konkrete Berechnung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen zu einem Gebührenaufkommen führt, das die Kosten der Anlagen überschreitet. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht in einem Musterverfahren entschieden und damit seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwassergebühren geändert.

Ein Bürger aus Oer-Erkenschwick hatte gegen die Festsetzung von Schmutz- und Regenwassergebühren für das Jahr 2017 in Höhe von 599,85 Euro geklagt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Klage im Jahr 2020 ab.Die Berufung des Klägers hatte nun Erfolg - das Oberverwaltungsgericht hob den Gebührenbescheid auf. Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Oer-Erkenschwick aus November 2016, die dem Gebührenbescheid für 2017 zugrunde liegt, ist unwirksam. Die Gebühren waren insgesamt um rund 18 % überhöht. Neben einem geringfügigen Rechenfehler (doppelter Ansatz der Abschreibungen für Fahrzeuge und Geräte)... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.08.2021
- 6 C 11564/20 -

Gebührensatzung darf gesamt­schuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer für Gebühren der Abwasserbeseitigung regeln

Keine Pflicht zur Regelung von Sonderbestimmungen für Wohnungseigentümer

Eine Gebührensatzung, wonach Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner für Gebühren der Abwasserbeseitigung haften, ist nicht zu beanstanden. Es besteht keine Pflicht zur Regelung von Sonderbestimmungen für Wohnungseigentümer. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2020 trat in einer Gemeinde in Rheinland-Pfalz eine Gebührensatzung in Kraft, die unter anderem regelte, dass Miteigentümer eines Grundstücks als Gesamtschuldner für die Gebühren der Abwasserbeseitigung haften. Die Eigentümer einer Wohnung erhoben dagegen Klage. Sie verlangten eine Sonderbestimmung für Wohnungseigentümer.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2021
- 6 A 11538/20.OVG -

Abwasser­entgelt­satzung für die Ortsgemeinden der früheren Verbandsgemeinde wirksam

Normenkontrollantrag dreier Gemeinden gegen Abwasser­entgelt­satzung erfolglos

Die Satzung der Stadt Bad Kreuznach für die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung in den Ortsgemeinden der früheren Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg (Abwasser­entgelt­satzung) ist wirksam. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Antragstellerinnen, die Ortsgemeinden Norheim, Altenbamberg und Hochstätten, gehörten ursprünglich gemeinsam mit der Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg der früheren Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg an. Während die Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg bereits mit Wirkung zum 1. Juli 2014 in die Stadt Bad Kreuznach eingegliedert wurde und diese insoweit auch die... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 10.06.2014
- 14 K 502/13 -

Gebührenzahler müssen Mehrkosten für Abwasserbeseitigung mittels Ökostrom hinnehmen

Der Stadt zustehender Entscheidungs­spielraum im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit deckt Umstellung auf Ökostrom

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Stadt Bonn im Rahmen ihrer Kalkulation der Abwassergebühren auch Mehrkosten für Ökostrom berücksichtigen darf. Die damit verbundene Erhöhung der Gebühren müsse vom Gebührenzahler hingenommen werden.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Rat der Stadt Bonn mit Beschluss vom 14. Juli 2011 beschlossen, zukünftig seine Abwasserbeseitigung mittels Ökostrom zu bewerkstelligen. Dabei ging der Rat davon aus, dass diese Umstellung zu Mehrkosten von 311.000 Euro bis 415.000 Euro pro Jahr führen werde. Umgerechnet würden sich dadurch die Gebühren um etwa 1 Cent pro cbm Abwasser erhöhen.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 08.02.2013
- 8 L 1734/12.GI -

Rückwirkende Einführung gesplitteter Abwassergebühr rechtswidrig

Gebührenumstellung darf nicht zu Mehreinnahmen führen

Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Rückwirkende Einführung von gesplitteten Abwassergebühren der Gemeinde Reiskirchen für rechtswidrig erklärt. Das Gericht wies darauf hin, dass das Kommunalabgabengesetz die rückwirkende Ersetzung einer unwirksamen Gebührensatzung zwar erlaube, diese Möglichkeit aus verfassungsrechtlichen Gründen jedoch dann eingeschränkt sei, wenn die rückwirkende Festsetzung für die betroffenen Gebührenzahler nicht zu erwarten war und diese Umstellung eine unzumutbare Belastung darstellt.

Im zugrunde liegenden Fall setzte die Gemeinde Reiskirchen im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr eine Niederschlagswassergebühr fest. Die Veranlagung beruhte auf einer Satzungsänderung, die die Gemeinde im Februar 2012 vorgenommen hatte, nachdem sowohl das Verwaltungsgericht Gießen als auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof 2009 den alten Gebührenmaßstab für unwirksam... Lesen Sie mehr

Landesverfassungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2012
- VfGbbg 46/11 -

"Altanschließer" dürfen zu Abwasseranschlussbeiträgen herangezogen werden

Aufteilung der Kosten für die Herstellung zentraler Schmutzwasserentsorgungsanlagen auf alle erschlossenen Grundstücke eines Verbandsgebiets zulässig

Die Praxis, dass so genannte Altanschließer zu Abwasseranschlussbeiträgen herangezogen werden, verstößt nicht gegen Grundrechte der Landesverfassung. Eine Differenzierung nach dem Zeitpunkt, zu dem ein Grundstück an eine öffentliche Abwasserentsorgungseinrichtung angeschlossen worden ist, verlangt die Landesverfassung nicht. Die Kosten, die nach der Wende für die Herstellung einer zentralen Schmutzwasserentsorgungsanlage entstanden sind, dürfen somit weiterhin auf alle erschlossenen Grundstücke im Verbandsgebiet aufgeteilt werden. Dies entschied das Landesverfassungsgericht Brandenburg.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland im Januar 2005 von einem Grundstückseigentümer einen Herstellungsbeitrag für die Abwasserentsorgung in Höhe von 1.351,40 Euro. Die hiergegen erhobene Klage blieb erfolglos. Im Herbst 2011 erhob der Eigentümer Verfassungsbeschwerde und machte geltend, dass sein Grundstück... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17.07.2012
- 9 LB 187/09 -

Abwassergebührensätze sind bei Kalkulationsmängeln unwirksam

Fehlende Aufschlüsselung der Personalkosten im Leistungsbereich der Schmutzwasserbeseitigung sowie Niederschlagswasserbeseitigung

Die von der Stadt Osnabrück für die Jahre 2006 und 2007 festgelegten Gebührensätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sind unwirksam. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht durch Berufungsurteil entschieden.

Gegenstand des Verfahrens waren zwei Gebührenbescheide der Stadt Osnabrück, mit denen die Klägerin u. a. zu Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für die Jahre 2006 und 2007 herangezogen wurde. Die Klägerin hatte sich bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf Mängel der Gebührenkalkulation berufen und dabei insbesondere die Höhe der in die Kalkulation eingestellten Kosten... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 06.03.2012
- 2 S 268/11 -

Verbesserter Abwasserkanal verringert Abwasserabgabe

Verrechnung von Investitionskosten für verbesserte Abwasserkanalisation mit Abwasserabgabe zulässig

Investitionskosten zur Verbesserung einer Abwasserkanalisation dürfen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Der Abwasserverband Radolfzeller Aach (Kläger) betreibt die Kläranlage Moos. Das Regen- und Schmutzwasser in seinem Gebiet fließt in einem Mischwasserkanal zu dieser Kläranlage. Es wird dort gereinigt und anschließend in den Bodensee eingeleitet. Für diese Einleitung erheben die Bundesländer eine jährlich zu zahlende Abwasserabgabe, die an den Schadstoffgehalt des eingeleiteten Abwassers... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.08.2011
- BVerwG 9 C 2.11, BVerwG 3.11 und BVerwG 4.11 -

BVerwG: Kein Erlass von Gebührenbescheiden durch GmbH als Geschäftsbesorger

Zweckverband darf Erlass von Gebührenbescheiden nicht auf privatrechtlich organisierte GmbH übertragen

Ein Wasser- und Abwasser-Zweckverband darf den Erlass von Gebührenbescheiden nicht durch vertragliche Vereinbarung auf eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung übertragen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurden die Kläger mit Bescheiden unter dem Briefkopf des beklagten Zweckverbands zur Zahlung von Wasser- und Abwassergebühren herangezogen. Der Zweckverband, der zu diesem Zeitpunkt über kein eigenes Personal verfügte, hatte die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren sowie die Erstellung und Versendung der Bescheide einer privaten GmbH im Wege... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 15.09.2010
- 8 A 41/10, 8 A 42/10, 8 A 43/10 -

Kosten für Herstellung von Regenwasserkanälen auf Grundstückseigentümer umgelegt – Bürger haben Anspruch auf ermäßigte Wassergebühren

Im Kaufpreis von Grundstücken enthaltene Zahlungen für Abwasseranlagen vergleichbar mit Zahlung von Kanalbaubeiträgen

Bürger, die schon mit den Kosten für die Herstellung von Regenwasserkanälen belastet wurden, haben Anspruch auf eine ermäßigte Regenwassergebühr. Dies entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden.

In den zugrunde liegenden Streifällen wollten drei Gifhorner Ehepaare erreichen, dass auch sie in den Genuss der in § 15 der Abwasserbeseitigungssatzung (ABS) vom 27. September 2004 in der Fassung vom 14. Dezember 2009 ermäßigten Regenwassergebühr kommen. Nach § 15 ABS gilt für Grundstücke, für die ein Niederschlagswasserbeitrag erhoben worden ist, eine ermäßigte Niederschlagswassergebühr... Lesen Sie mehr




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