wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 31.03.2006
6 K 804/06 -

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Anordnung von Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe ab

Gänse müssen in den Stall

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Eilantrag eines Halters von 3 Gänsen gegen eine sofort vollziehbare tierseuchenrechtliche Anordnung des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Rastatt vom 15.03.2006 abgelehnt.

Dem Geflügelhalter aus dem Landkreis Rastatt war aufgegeben worden, sicherzustellen, dass die in seiner Obhut befindlichen drei Elsässischen Gänse in einem geschlossenen Stall bzw. unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung untergebracht werden. Für die Aufstallung der Gänse räumte das Landratsamt eine Frist von drei Tagen ab Zustellung seiner Verfügung ein. Hiergegen richtete sich der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.

In den Gründen seiner jetzt bekannt gegebenen Entscheidung legt das Gericht dar, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzung der angefochtenen tierseuchenrechtlichen Anordnung das private Interesse des Antragstellers überwiege, vorläufig von der Vollstreckung der Entscheidung verschont zu bleiben. Der Antragsteller halte die drei Gänse auf seinem Grundstück innerhalb eines Wohngebiets in einem nach oben offenen umzäunten Gartengelände hinter seinem Wohnhaus. Da sich die Tiere derzeit weder in einem geschlossenen Stall befänden, noch unter einer nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung, verstoße der Antragsteller gegen die vor dem Hintergrund des Auftretens der Vogelgrippe in Deutschland bundesrechtlich bis zum Ablauf des 30.04.2006 verordneten Schutzmaßnahmen. Auch der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung dürfte durch das Landrats­amt Rastatt zu Recht abgelehnt worden sein. Dies gelte schon deshalb, weil der Antragsteller nicht belegt habe, dass er wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllen könne. Nach den vor Ort getroffenen Feststellungen des Landratsamts stehe ihm hinter seinem Haus ein ca. 40 m² großes Rasenstück zur Verfügung, auf dem die vorübergehende Errichtung einer entsprechenden „Voliere“ zur Unterbringung der Tiere - auch baurechtlich - möglich wäre. Zu Recht habe das Landratsamt in seiner Entscheidung ausgeführt, dass es zur Verhinderung einer Weiterverbreitung der Geflügelpest erforderlich sei, die zum Schutze des Geflügels verordneten Maßnahmen sofort umzusetzen. Nach der Einschätzung des Gerichts könne insbesondere die Gefahr einer Infizierung der Gänse des Antragstellers durch Zugvögel nicht von der Hand gewiesen werden. Da sich sein Grundstück nur unweit der Rheinauen befinde, sei davon auszugehen, dass gerade dort gegenwärtig zahlreiche Zugvögel aufträten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 07.04.2006

Aktuelle Urteile aus dem Polizeirecht | Ordnungsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Stallpflicht | Tierseuchengesetz | Vogelgrippe | Geflügelpest

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2206 Dokument-Nr. 2206

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss2206

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?